Um den Begriff „Tabubruch“ definieren zu können, muss man zunächst den Begriff des „Tabus“ selbst kennen. Ursprünglich kommt der Begriff aus Polynesien und bezeichnete „das unbedingte Verbot, Orte zu betreten, Gegenstände, Tiere und Personen zu berühren, Wörter aus- und Personen anzusprechen, die Sitz beziehungsweise Träger der zum Guten (bei Einhaltung) beziehungsweise Bösen (bei Übertretung) wirkenden übernatürlichen Macht sind.“[1] Auch in anderen Kulturkreisen gibt es durchaus Regeln und Vorschriften religiöser Art, die sich nach gängigem Sprachgebrauch als Tabu bezeichnen lassen. In verschiedenen Religionen gilt es beispielsweise als Tabu, bestimmte Fleischsorten zu essen oder sexuelle Praktiken auszuüben. Heutzutage umfasst der Begriff Tabu nicht mehr nur religiöse Regeln, sondern viel mehr auch gesellschaftliche Vorschriften. „In contemporary Asian cultures, for example, it is generally considered taboo to touch the head of one who is older than oneself. In the West, many acts which are now considered more or less as ‘bad form’ were probably at one time regarded as taboo in the stricter sense of the term.”[2] Es zeigt sich also, dass sich Tabus in vielfältigster Weise auf der ganzen Welt finden lassen. Jedoch lässt sich auch feststellen, dass in unterschiedlichen Kulturkreisen auch unterschiedliche Auffassungen von „Tabu“ Anwendung finden. Ist es z. B. in Europa ein Tabu bei Tisch zu rülpsen, so ist dies beispielsweise in Indien kein Problem: „Nach dem Essen zu rülpsen, auszuspucken oder sich gut sichtbar den Rachenraum zu reinigen, gilt als ganz normal. Völlig unmöglich finden es Inder allerdings, wenn sich Mitteleuropäer bei Tisch ins Taschentuch schnäuzen.“[3] Ein solcher Tabubruch, der meist aus Unwissen begangen wird, ist dann als unabsichtlich zu bezeichnen.
Beim dem heutigen Begriff des Tabus muss allerdings festgestellt werden, dass es sich meistens, wie am Beispiel Indien gezeigt, um gesellschaftliche Regeln handelt und nicht um solche, die gesetzlich geregelt werden. „Tabus werden in der Regel nicht dekretiert. Sie beruhen auf einem gesellschaftlichen Konsens. Man erkennt sie als Tabus, wenn sie gebrochen werden.“[4] Dennoch gibt es sogar Gesetze, die juristisch kaum Sinn ergeben, aber gesellschaftliche Regeln repräsentieren.[5] Gleichwohl kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass ein Tabu der Allgemeinheit bekannt ist. Gerade, wenn diese gesellschaftlichen Regeln überschritten werden, lässt sich an den Reaktionen meist ablesen, wie bekannt dieses „ungeschriebene Gesetz“ des Tabus war.
Gängigerweise wird das Übertreten eines Tabus, also einer nicht schriftlich fixierten gesellschaftlichen Regel, als Tabubruch bezeichnet. Es gibt nach der deutschen Rechtsauffassung sogar einige Bereiche, in denen Tabubrüche und teilweise sogar Gesetzesverstöße unter dem Mantel der Satire, Meinungs- und/ oder Kunstfreiheit geduldet werden. Gerade im Bereich der Kunst werden Tabus häufig gebrochen.
In diesem Kontext muss man sicherlich auch das Thema Zensur betrachten. Werke, die indiziert werden, also Jugendlichen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen, müssen dementsprechend eine bestimmte Grenze übertreten haben. Allerdings beschäftigt sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) fast ausschließlich mit Medien, die entweder jugendgefährdend oder strafrechtlich relevant sind. Harmlose Tabubrüche werden von der BPjM nicht beachtet.[6] „Die Grenze zwischen einfacher Geschmacklosigkeit und strafbarer, da sozialschädigender Äußerung ist durchaus fließend und wandelbar.“[7]
Ein gezielter Tabubruch stellt also die absichtliche Übertretung einer bestimmten gesellschaftlichen Regel dar. Letztendlich ist ein Tabubruch als solcher jedoch nicht allgemeingültig definierbar, sondern hängt in seiner Schwere und Auswirkung immer von der Kultur ab, in der er begangen wird. Wie bereits erwähnt, kann lediglich festgehalten werden, dass es sich bei einem Tabubruch um das absichtliche oder unabsichtliche Übertreten eines gesellschaftlich oder juristisch gesteckten Grenzbereiches handelt.
Quellenangaben
Übernommen aus: Meier, A. (2009), Tabubrüche in der Musik, 2009, S. 31f.
Literaturhinweise
[1]o. V. (2007a), Definition: Tabu – Meyers Lexikon, In: URL: http://lexikon.meyers.de/meyers/Tabu, Meyers Lexikon (Hrsg.).
[2]o. V. (2007b), Glossary Of Important Terms In World Religion, In: URL: http://staff.jccc.net/thoare/gl%20q%20to%20z.htm.
[3]o. V. (2007c), Rülpsen erwünscht, Schnäuzen unmöglich, In: URL: http://www.sueddeutsche.de/reise/special/905/93812/2/index.html/reise/artikel/238/104134/24/article.html, Süddeutsche Zeitung (Hrsg.).
[4]Rothschild, T. (2002), Tabus, In: URL: http://www.freitag.de/2002/26/02261601.php, Freitag 26 (Hrsg.).
[5]Haas, S., Kinkel, L. (2006), Deutsche Tabus: Engholm in der Badewanne, In: URL: http://www.stern.de/politik/ausland/:Deutsche-Tabus-Engholm-Badewanne/555064.html, stern.de GmbH (Hrsg.).
[6]vgl. Carus, B., Hannak-Meyer, M., Kortländer, M. (2006), Hip‑Hop‑Musik in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle, Bonn Bad Godesberg, 2006.
[7]Seim, R. (2003), Eine Zensur findet nicht statt … oder?, In: Rosenthal, C. (Hrsg.), 2003, Zensur, S. 13 – 49, Sankt Augustin, 2003, S. 16.

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